Menü

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes werden brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Dies beginnt bei der Auswahl der Baustoffe (DIN 4102), geht über die Planung von Flucht- und Rettungswegen, Rauch- und Feuerschutztüren, bis hin zu Anlagen, die einen entstehenden Brand melden (z.B.: Brandmeldeanlagen), oder auch eine Brandbekämpfung (z.B.: Sprinkleranlagen) einleiten.

Generell dienen diese Maßnahmen dazu, Brände zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten zu ermöglichen. In Alsdorf prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung, ob die Anforderungen des baulichen Brandschutzes durch die Planverfasser oder den beauftragten Sachverständigen für Brandschutz berücksichtigt worden sind und erstellt ggf. zusätzliche Auflagen. Dabei wird sie von der Brandschutzdienststelle der Städteregion sowie vom Brandschutztechniker der Stadt Alsdorf unterstützt.

Die Mitarbeiter der Brandschutzdienststelle und der Brandschutztechniker sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag der Brandschutzdienststelle zur Bewertung vorlegt. Diese prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Für besondere Gebäude und Anlagen werden zusätzlich noch Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Objektdaten gefordert. 
Diese Vorschriften und Auflagen dienen vor allem dem Schutz von Menschenleben und die Erhaltung von Sachwerten. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Vorbeugender Brandschutz?
Unser Brandschutztechniker Herr Stoeckmann steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder telefonisch die Rufnummer (0 24 04) 91 33 1-90.

Brandschau

Die Städte und Gemeinden sind gem. FSHG verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Brandschauen durchzuführen. Die Abwicklung und Organisation erfolgt in Alsdorf durch den Brandschutztechniker.
Durchgeführt wird die Brandschau vom Brandschutztechniker der Stadt Alsdorf. Bei bestimmten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Altenheimen, Hochhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Hotels, Tiefgaragen, Gewerbebetriebe etc. müssen in regelmäßigen Abständen (längstens 5 Jahre) Brandschauen durchgeführt werden. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren gegeben sind.
Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die Bauaufsicht weitergeleitet. Von dort wird die Mängelbeseitigung verfolgt.

Dokumente

Beschreibung Format Kilobyte Download
Anschlussbedingungen Brandmeldeanlage PDF Dokument 276 Download
Bestellschein für Halbzylinder Schließung PDF Dokument 16 Download
Was ist eine Brandschau? PDF Dokument 12 Download