Schutzausrüstung
Der Feuerwehrangehörige muss bei seiner Arbeit in gefährlichen und widrigen Umgebungen optimal geschützt sein.
Dazu erhält jeder Feuerwehrangehörige seine Persönliche Schutzausrüstung. Dazu gehören nach UVV Feuerwehr:
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Feuerwehrhelm |
Feuerwehrschutz- |
Feuerwehrschutz- |
Feuerwehrschutz- |
Feuerwehrschutz- |
In der Feuerwehr Dienstvorschrift 3 wird diese ergänzt:
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Feuerwehrleine |
Feuerwehr- |
Atemschutz- |
Je nach Einsatzlage kann eine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich sein:
- Sprechfunk
- Atemschutzgerät
- Chemiekalien- /Strahlen- /Hitze- /Schnittschutzanzug
- Klappvisier
- Schutzbrille
- Warnweste
- Einmalhandschuhe










